Nachhaltigkeit ist heute ein entscheidender Faktor bei der Ausrichtung des unternehmerischen Handelns, für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und für die Wertentwicklung des Unternehmens. Die Europäische Union (EU) wird mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ihre Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024 grundlegend neu regeln. Mit der Einführung der neuen Regelungen will die EU-Kommission die nichtfinanzielle Berichterstattung (= Nachhaltigkeitsberichterstattung) auf die gleiche Stufe stellen wie die allseits bekannte finanzielle Berichterstattung.
Deutliche Ausweitung des Anwenderkreises:
Während bis dato lediglich große Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter*innen) von öffentlichem Interesse (gelistete Firmen, Banken und Versicherungen) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 auch alle großen Gesellschaften in den Anwendungsbereich fallen. Große Unternehmen im Sinne der CSRD sind solche, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme > 20 Mio. EUR
- Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. EUR
- Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt > 250
Schätzungen zur Folge wären damit rund 15.000 (bisher rund 500) Unternehmen in Deutschland betroffen. Mittlere- und kleinere Unternehmen haben demnach (noch) keine direkte Verpflichtung einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen, werden jedoch indirekt durch Stakeholder-Erwartungen, beispielsweise durch Mitarbeiter*innen, Kunden, Lieferanten, finanzierenden Kreditinstituten sowie weiteren Kapitalgebern oder durch einzelvertragliche Vereinbarungen (z. B. CO²-Ausstoß) dazu getrieben.